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Zielgruppe / Zulassungsvoraussetzungen
Nach den Vorschriften der Industrie- und Handelskammern ist zu den Prüfungen zugelassen, wer:
´eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Bank-, Versicherungskaufmann oder Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder eine mit Erfolg abgelegte Fortbildung zum Fachberater für Finanzdienstleistungen und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Fachwirt für Finanzberatung dienlich sind. Diese muss inhaltlich wesentliche Bezüge zum Bereich der Finanzdienstleistung aufweisen. Abweichend dazu kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.´
Die Lehrgangsdauer wird auf die Praxiserfahrung angerechnet. Bei Unsicherheiten über das Vorliegen der richtigen Zugangsvorausetzungen wenden Sie sich bitte an uns (Tel.: 040 / 3751 8004). Wir helfen Ihnen gern weiter. |