Versicherungsfachmann Sachkundenachweis

Versicherungsfachmann IHK durch den Sachkundenachweis gemäß § 34d GewO Versicherungsvermittler und 34e GewO Versicherungsberater

  • Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und -beratern zum 22. Mai 2007 grundsätzlich als erlaubnispflichtiges Gewerbe ausgestaltet: gemäß § 34d Gewerbeordnung (GewO) für Versicherungsvermittler und gemäß § 34e GewO für Versicherungsberater. Versicherungsvermittler und -berater sind verpflichtet, sich im Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info) einzutragen. Auf die Erlaubnis besteht ein Rechtsanspruch, wenn in der Person des Antragstellers folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    - Zuverlässigkeit
    - Geordnete Vermögensverhältnisse
    - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
    - Nachweis einer entsprechenden Sachkunde

  • Wer braucht einen Sachkundenachweis?

    Grundsätzlich benötigt jeder, der als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Der Antragsteller muss mit den versicherungsfachlichen und -rechtlichen Grundlagen sowie mit der Kundenberatung vertraut sein. Bei juristischen Personen muss die Sachkunde grundsätzlich durch alle vertretungsberechtigten Personen nachgewiesen werden.

    Durch die Weiterbildung oder Ausbildung zum Ausbildung Weiterbildung Versicherungsfachmann IHKVersicherungsfachmann IHK bei atheus erreichen Sie die geforderten fachlichen Qualifikationen.

    Der DIHK und das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft BWV haben unter Hinzuziehung eines Expertengremiums einen gemeinsamen Rahmenplan zur Sachkundeprüfung "Geprüfte/-r Versicherungsfachmann/-frau IHK" entwickelt. Der Rahmenplan soll die Verbindlichkeit und Transparenz der für alle Prüfungsteilnehmer maßgeblichen Lerninhalte und -ziele stärken. Er wurde im Frühjahr 2010 von dem zuständigen Expertengremium aktualisiert und gilt ab der Märzprüfung 2011.

  • Die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Versicherungsfachmann/-frau IHK“ soll dazu beitragen, ein klares Anforderungsprofil für den künftigen Vermittler und Berater zu definieren. Zu seinen Kompetenzen gehören:

    - Sach- und Fachkompetenz
    - Kundenorientierte Beratungsqualität
    - Lernbereitschaft und Anpassungsfähigkeit an geänderte Rahmenbedingungen
    - Bereitschaft zum eigenverantwortlichen Handeln


  • Erfolgsquote bei atheus in der Sachkundeprüfung bis heute: 92,1%

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