Das atheus-Lernsystem und die Bildungsprämie

Beides zahlt sich aus.

Versicherungsfachfrau und Versicherungsfachmann IHK:

Wer sich auf die Sachkundeprüfung gemäß § 34d GewO zum/r Versicherungsfachmann bzw. Versicherungsfachfrau vorbereiten möchte, ist mit einer Ausbildung oder Weiterbildung im Rahmen des atheus-Lernsystems in den besten Händen. Sie ist nicht nur durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen, durch eine individuelle Betreuung und Unterstützung werden Sie von uns auch persönlich unterstützt.

Zahlt sich aus: die Bildungsprämie

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Bildungsprämie eingeführt, damit mehr Menschen durch Weiterbildung ihre Chancen im Beruf verbessern können – vor allem diejenigen, die aufgrund ihres Einkommens bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne weiteres tragen konnten. Die Bildungsprämie unterstützt die Finanzierung von individueller, beruflicher Weiterbildung. Dies gilt auch für die Ausbildung und Weiterbildung zum Weiterbildung Versicherungsfachmann IHKVersicherungsfachmann IHK.

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Die Bildungsprämie besteht derzeit aus zwei Komponenten:

Der Prämiengutschein:

Förderung in Höhe von 50 % der Ausbildungskosten, max. 500 EUR. Das bundesweite Förderprogramm Bildungsprämie richtet sich an Selbständige und Angestellte mit durchschnittlich mindestens 15 Stunden Erwerbstätigkeit pro Woche sowie Beschäftigte im Mutterschutz, in Eltern- oder Pflegezeit. Voraussetzungen:

  • Gefördert werden offene Kursangebote als individuelle berufliche Weiterbildung,
    deren Gebühr nicht mehr als 1 000 Euro inkl. MwSt. betragen darf
  • Gefördert werden nur Einzelpersonen
  • Eine Teilnahme an einem Beratungsgespräch ist erfolgt
  • Jährliches zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 EUR (bei gemeinsam Veranlagten 40.000 EUR)
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland
  • Die Weiterbildungsmaßnahme darf noch nicht begonnen haben
  • Sie beginnt innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung
  • Die Rechnung vom Weiterbildungsanbieter darf noch nicht erstellt sein
  • Der Eigenanteil darf nicht vom Arbeitgeber übernommen werden
  • Weiterbildungsinteressierte können seit dem 1. Juli 2017 pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.

Das Bundesministerium bietet hierzu über 500 Beratungsstellen. Alle Informationen wie auch einen Vorab-Check finden Sie unter www.bildungspraemie.info oder nutzen Sie die kostenlose Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: 0800 2623-000.

Sie können auch mit einem Vorabcheck prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen:
www.bildungspraemie.info/vorabcheck

Die wichtigsten Infos finden Sie auch in diesem -> Flyer des Bildungsministeriums!

Das Weiterbildungssparen:

Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren. Damit können an Weiterbildung Interessierte aufwändigere und oftmals langfristigere Weiterbildungen leichter finanzieren.

Mit den Beraterinnen und Beratern überlegen sie, welche Weiterbildung ihren Fähigkeiten und beruflichen Wünschen am ehesten entspricht und erhalten einen Spargutschein. Mit dem Finanzdienstleister (Bausparkasse, Bank oder Versicherung) werden die finanziellen Details besprochen.

Beide Komponenten können miteinander kombiniert werden, d. h. Erwerbstätige können, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllen, einen Prämiengutschein erhalten und die verbleibenden Kosten über das Weiterbildungssparen finanzieren.

Das BMBF unterstützt das Lernen im gesamten Lebenslauf. Ziel ist es, bessere Bildungs- und Aufstiegswege für mehr Menschen zu eröffnen. Dabei geht es auch darum, mehr Menschen zu Weiterbildung zu motivieren – zum Beispiel durch finanzielle Anreize. Diese Anreize schafft die Bildungsprämie.

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

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Beratungsstellen

Interessierte finden die nächste Beratungsstelle unter www.bildungspraemie.info oder über die kostenlose Hotline 0800 2623000.

Sie wollen beruflich als Versicherungsfachmann IHK oder Versicherungsfachfrau IHK weiterkommen und möchten sich weiterbilden? Sie haben schon eine Ausbildung wie das atheus-Lernsystem gefunden, das Sie sich so aber nicht unbedingt leisten können? Oder Sie möchten zum Thema Weiterbildungsangebote beraten werden? In jedem Fall sind Sie bei der Bildungsprämie richtig. Seit Dezember 2008 zahlt sich Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus – mit der Bildungsprämie. Denn wenn Sie einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar besuchen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhalten Sie einen Prämiengutschein – es gibt also Bares vom Staat. Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500,- Euro wert sein. Sie kennen das vielleicht: Die Dinge im Berufsalltag ändern sich schnell. Es gibt immer etwas, das Sie gerne lernen wollen oder dringend lernen müssten, um im Beruf erfolgreicher und damit zufriedener zu sein. Sie hätten die nötige Zeit, es gibt sogar gute Angebote bei Weiterbildungsanbietern. Aber entweder ist es gerade etwas zu teuer oder Sie wissen nicht, was Sie am Ende für Ihr Geld bekommen. Denn eine Weiterbildung soll Sie schließlich beruflich weiterbringen.

Berufliche Weiterbildung mit der Bildungsprämie heißt: Eine Weiterbildung kann für Sie bis zu 500 Euro wert sein. Die Idee ist einfach: Sie finden/suchen einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar, bei dem Sie etwas Neues für Ihren Beruf lernen. Sie bekommen vom Staat was dazu geschenkt.

Checkliste für Ihr persönliches Beratungsgespräch:

  • Suchen Sie sich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Entweder über die Übersichtskarte auf Website der Bildungsprämie bildungspraemie.info oder per Telefonhotline: 0800 2623 000.
  • Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin
  • Bringen Sie zum Beratungsgespräch alle wichtigen Unterlagen mit (Lichtbildausweis, Einkommensteuerbescheid oder letzte Lohnabrechnung und, sollten Sie kein EU-Bürger sein, eine gültige Aufenthaltserlaubnis).
  • Zur Vorbereitung auf den Termin überlegen Sie bitte, welche Weiterbildung Sie machen möchten.

Grundsätzlich gilt: Erst beraten lassen: www.bildungspraemie.info, dann bei atheus anmelden!

Infoflyer und Demo-Campus

Fordern Sie hier Informationsmaterialien zu den einzelnen Seminaren und Ihren Zugang zum Demo-Campus an:

PDF Anmeldeformular

PDF Anmeldeformular

Anleitung

Die Formulare können gleich am Bildschirm ausgefüllt und zum Unterschreiben und Versenden per Fax ausgedruckt werden. Bei neueren Firefox-Versionen wird das PDF nur in einer nicht ausfüllbaren Vorschau angezeigt. Ändern Sie Ihre Einstellungen in Firefox (Einstellungen -> Anwendungen -> Einstellung bei „Portable Document Format PDF“ ändern auf Adobe Reader), verwenden Sie einen anderen Browser oder speichern Sie das Dokument auf der Festplatte, um es dann in Adobe Reader auszufüllen und auszudrucken.